Werde ein Legionär!

 

Wenn Du bei uns Mitglied werden willst ist das eigentlich ganz einfach.

 

1. Du füllst das Bewerbungsformular aus (unten) und schickst es ab.

2. Melde Dich in unserem Forum an  http://gflairsoft.forumieren.com

    und stell dich dort vor.

3. Du aktzeptierst und erkennst unsere Satzung an.

4. Durchlaufe ein Jahr als Anwärter mit uns.

5. Werde ein Legionär!

 

Außerdem solltest du ausreichend mobil, über 18 sein und natürlich gewillt sein Zeit und Geld in unseren Sport zu investieren.

 

Wir haben einen Mitgliedsbeitrag, eine Satzung und einen Teamtarn der verpflichtend für alle Mitglieder ist.

 

 

 

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Bewerbung zum Rekruten bei der GFLAirsoft

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Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Formulars unverschlüsselt sind

 

 

 

 

Vorläufige Satzung!

 

 

WICHTIG! Wir sind kein eingetragener Verein, wir sind eine Interessengemeinschaft die nach dieser Satzung handelt.


§1 - Name, Sitz


1. Die Interessengemeinschaft trägt den Namen GermanForeignLegionAirsoft kurz GFLAS. Sie ist aufgeteilt in zwei Squads, dem Viking- und dem M.A.R.Squad.
2. Die Interessengemeinschaft Vikingsquad hat ihren Sitz in 71665 Vaihingen/Enz.

3. Die Interessengemeinschaft M.A.R.Squad hat ihren Sitz in Braunschweig.

§2 - Zweck

1. Gelder der IG dürfen nur für im Forum beschlossene Zwecke verwendet werden.
2. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der IG.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der IG fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Regeln Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
5. Alle Inhaber von IG-Ämtern sind ehrenamtlich tätig.

§3 - Mitglieder der IG

1. Die IG besteht aus ordentlichen Mitgliedern.
2. Ordentliche Mitglieder bekennen sich aktiv zu den Zielen der IG und unterstützen diese durch ihre Arbeitsleistung, Teamgeist, Kameradschaft und Spielanwesenheit.
3. Ordentliches Mitglied der IG können nur natürliche Personen werden.
4. Über die Aufnahme weiterer ordentlicher Mitglieder entscheidet die Gemeinschaft der Mitglieder nach Abstimmung im Forum ohne Gegenstimmen.

 5. Anwärter sind Personen die ein Jahr oder mind. 2 Events mit der IG ziehen und dann durch Abstimmung (siehe 4.) Mitglieder werden. Über die Aufnahme von Anwärtern entscheidet die Gemeinschaft der Mitglieder durch Abstimmung im Forum. Mehrheitsbeschluß.

6. Die Mitgliedschaft in der GFLAS schließt die Mitgliedschaft in anderen Airsoftteams nicht aus, ist aber meldepflichtig. Darüber wird im Forum bei Bedarf diskutiert und abgestimmt. Mehrheitsbeschluß.
7. Jedes Mitglied und Anwärter hat sich neben der gesetzbarkeit Deutschlands an folgende Regeln zu halten:
- Keine groben Beleidigungen gegen Teammitglieder

- Keine Androhung und Umsetzung von Gewalt gegenüber Teammitgliedern oder anderen Personen.
- Vertrauliche Themen dürfen nur als solche intern behandelt werden, es sei denn sie verstoßen gegen die Deutsche Gesetzbarkeit.
8. Mitglieder müssen mindestens das 18. Lebenjahr bei Eintritt erreicht haben!

§4 - Mitgliedsbeitrag

1. Die IG erhebt von den Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regelt die Beitragsordnung.

§5 - Verlust der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet
- durch schriftliche Erklärung im Forum oder Spielfeld
- mit dem Tode des Mitglieds
- durch Ausschluss
2. Liegen wichtige Gründe vor, kann ein Mitglied aus der IG ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliedergemeinschaft.

Zweidrittelmehrheit.
3. Bei einem Verstoß gegen IG-Interessen endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliedergemeinschaft nach Anhörung des Mitglieds im Forum/Telefonat etc. . 

 

§6 -  Mitgliederversammlung

1. Eine Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Kalenderjahr durch Abstimmung im Forum statt.
2. Der Teamleader lädt die ordentlichen Mitglieder schriftlich oder elektronisch zur Mitgliederversammlung ein.
3.  Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein gestellter Antrag als abgelehnt.
4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
5. In der Regel werden die meisten Belange durch einfache Mehrheit beschlossen/im Forum abgestimmt.
6. Aufgaben der Mitgliederversammlungen sind:
Pflege der Gemeinschaft und des Corpsgeistes. Freundschaftspflege, fun, fun,fun!

7. Beschlüsse zur Änderung der Satzung, zur Auflösung des IGs und zum Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund bedürfen einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.
8.  Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung durch den Admin auf der HP bzw dem Forum niedergeschrieben.


§7 -  Virtuelle Anwesenheit

1. Die Mitglieder und Anwärter verpflichten sich regelmäßig (jedoch mind. einmal die Woche; ausnahme Urlaub etc) das Forum bzw die HP aufzurufen und aktiv am Teamgeschehen teilzunehmen.

2. Eine Abstimmung ist unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen gültig.


§8 - Auflösung der IG

1. Die Auflösung der IG kann nur in einer Abstimmung ohne Gegenstimmen beschlossen werden.

2. Das IG-Vermögen wird in diesem Falle auf die Mitglieder verteilt.

3. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch, wenn die IG aus einem anderen Grund aufgelöst wird.

 

§9 - Beitragsordnung

 

Es wurde ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 12€, per Abstimmung im Forum, bestimmt. Dieser ist vorwiegend für die Kostendeckung der HP vorgesehen.

 

§10 Anwärter

 

1. Anwärter sind Personen die Mitglied werden möchten.

2. Anwärter müssen ein Jahr und in dieser Zeit mindestens auf zwei Spielen mit dem Team dabei gewesen sein.

3. Nach diesem Jahr, sind der Teamtarn und eine vollständige Ausstattung verplichtend für die Aufnahme als Mitglied.

4. Bei der Abstimmung für die Aufnahme zum Mitglied ist eine Abstimmung ohne Gegenstimmen erforderlich.

5. Anwärter können auch unter 18 Jahre alt sein. Zur Mitgliedschaft müssen sie jedoch das 18. Lebensjahr erreicht haben.

 

§11 Bildmaterial, Rechte, HP...

 

Die Mitglieder der IG erklären ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen von Treffen/Veranstaltungen  die das Team besucht, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung und Repräsentation der IG/des Teams

 

Mit dem Ende der Mitgliedschaft tritt das ehem. Mitglied alle Bildrechte der auf der HP/Forum existierenden Bilder (Gesichter werden auf Wunsch natürlich geschwärzt), Videos etc an die IG ´GFLAS´ ab.

Eine verpflichtende Löschung nach Austritt oder Rausschmiss besteht nicht.

 

§12 Sponsoren und Ausrüstungspartner

 

Alle Mitglieder haben Zugang zu den rabattierten Produkten unserer Partner.

Dort kann man den Teamtarn, Ausrüstung usw erwerben.

Unser Sponsor ist die Firma Begadi GmbH.

Unser Ausrüstungspartner ist der ba-store.eu

 

 

 

 

 

 

Unser Sponsor
Unser Ausrüstungspartner